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Tabellenübersicht: Soziale Sicherheit

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Im Artikel "Grundfreibetrag" in Wikipedia (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland), Zugriff: 17.04.2014) kann man sowohl alle Existenzberichte als auch die Entwicklung der steuerlichen Freibeträge verfolgen.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2002 in € Seitenanfang
Rechengrößen der Sozialversicherung 2002 in € West Ost
  Monat  Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze
allgemeinen Rentenversicherung
4.500 54.000 3.750 45.000
Beitragsbemessungsgrenze
Knappschaft
5.550 66.600 4.650 55.800
Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitslosenversicherung
4.500 54.000 3.750 45.000
Beitragsbemessungsgrenze
Pflegeversicherung
3.375 40.500 3.375 40.500
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung
3.375 40.500 3.375 40.500
Bezugsgröße 2.345 28.140 1.960 23.520
Geringfügigkeitsgrenze 325 3.900 325 3.900
Vorläufiges
Durchschnittsentgelt/Jahr

28.518

Quelle: BMA (PDF-Datei), Rechengrößen der Sozialversicherung 2002 in €, Zugriff: 22.4.2005.

 

Rechengrößen der Sozialversicherung 2004 und 2005 in € Seitenanfang
Rechengrößen der Sozialversicherung

2004 in €

2005 in €

 

West

Ost

West

Ost

 

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze allgemeinen Rentenversicherung

5.150

61.800

4.350

52.200

5.200

62.400

4.400

52.800

Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft

6.350

76.200

5.350

64 200

6.400

76.800

5.400

64.800

Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung

5.150

61 800

4.350

52.200

5.200

62.400

4.400 €

52.800

Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung

3862,50

46.350

3.862,50

46.350

3.900 €

46.800

3.900

46.800

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung

3.487,50

41.850

3.487,50

41.850

3.525

42.300

3.525

42.300

Bezugsgröße

2 .415

28.980

2.030

24.360

2.415

28.980

2.030

24.360

Geringfügigkeitsgrenze

400

400 

vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr

29.428

 

29.569

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

 

Rechengrößen der Sozialversicherung 2012 in € Seitenanfang
Rechengrößen der Sozialversicherung 2012 in € West Ost
  Monat  Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze
allgemeinen Rentenversicherung
5.600 67.200 4.800 57.6000
Beitragsbemessungsgrenze
Knappschaft
6.900 82.800 5.900 70.800
Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitslosenversicherung
       
Beitragsbemessungsgrenze
Pflegeversicherung
       
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung
  50.850   45.900
Bezugsgröße 2.625 31.500 2.240 26.880
Geringfügigkeitsgrenze 325 3.900 325 3.900
Vorläufiges
Durchschnittsentgelt/Jahr

32 446

Quelle: BMSA: Rechengrößen der Sozialversicherung  2012.

 

Höhe des Existenzminimums 2003 in € Seitenanfang
Höhe des Existenzminimums für 2003 in € Alleinstehende Ehepaare Kinder
 

Jahr

Monat

Jahr Monat Jahr Monat
Regelsatz 3564 297 6420 535 2316 193
einmalige Leistungen 540 45 1008 84 468 39
Unterkunft 2304 192 3516 293 708 59
Heizkosten 540 45 696 58 144 12
sächliches Existenzminimum 6948 579 11640 970 3636 303
steuerlicher Freibetrag 7426 620 14853 3648
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 01.2002: Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für 2003 und entsprechenden steuerlichen Freibeträge in € (Vierter Existenzminimumbericht), S. 57. Weiterhin Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (Zugriff: 11.07.2003).

 

Höhe des Existenzminimums 2010 in € Seitenanfang
Höhe des Existenzminimums für 2010 in € Alleinstehende Ehepaare Kinder
 

Jahr

Jahr Jahr
Regelsatz 4.368 7.860 2.820
Unterkunft 2.520 4.164 840
Heizkosten 768 972 204
sächliches Existenzminimum 7.656 12.996 3.864
steuerlicher Freibetrag 7.426 15.329 3.648
Quelle: Bundesministerium der Finanzen 2011: Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht)

 

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung 2008 und 2009 Seitenanfang

"Sozialberichterstattung - Soziale Mindestsicherung

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung

Am Jahresende 2009 mit Veränderungsquote zum Vorjahr

Leistungsart Empfängerinnen und Empfänger
am Jahresende 2009
Empfängerinnen und Empfänger
am Jahresende 2008
Veränderung zum Vorjahr
in Prozent
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Bundesagentur der Arbeit
1 Alle Angaben zur zweijährig erhobenen Kriegsopferfürsorge beziehen sich auf das Berichtsjahr 2008. Bei den Vergleichszahlen vom Vorjahr 2008 beziehen sich die Angaben auf das Jahr 2006.
Leistungen nach dem SGB II insgesamt 6 735 669 6 609 690 1,9
davon
Arbeitslosengeld II 4 906 916 4 798 064 2,3
Sozialgeld 1 828 753 1 811 626 0,9
Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII insgesamt 856 614 860 002 -0,4
davon
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 92 750 92 320 0,5
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 763 864 767 682 -0,5
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 121 235 127 865 -5,2
Leistungen der Kriegsopferfürsorge1 46 256 46 2561 -
Insgesamt 7 759 774 7 643 813 1,5

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Bundesagentur der Arbeit
1 Alle Angaben zur zweijährig erhobenen Kriegsopferfürsorge beziehen sich auf das Berichtsjahr 2008. Bei den Vergleichszahlen vom Vorjahr 2008 beziehen sich die Angaben auf das Jahr 2006."

Quelle: Die Tabelle wurde von der Internet-Seite des Statistischen Bundesseite komplett zitiert bzw. übernommen. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Sozialleistungen/
Sozialberichterstattung/Tabellen/Content100/SozMindsichergEmpfaenger,templateId=renderPrint.psml, Zugriff: 11.04.2010.

 

Bruttoausgaben für Leistungen der sozialen Mindestsicherung 2008 und 2009 Seitenanfang

"Sozialberichterstattung - Soziale Mindestsicherung

Bruttoausgaben für Leistungen der sozialen Mindestsicherung

Im Laufe des Jahres 2009 - Veränderung zum Vorjahr und je Einwohner

Leistungsart Ausgaben 2009
 
Ausgaben 2008
Veränderung
zum Vorjahr
Ausgaben je Einwohner1
 
in Milliarden Euro in Prozent in Euro

 
Leistungen nach dem SGB II insgesamt2 35,92 34,9 2,9 439
davon
Arbeitslosengeld II - - - -
Sozialgeld - - - -
Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII insgesamt 4,6 4,3 6,3 56
davon
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 0,6 0,5 5,4 7
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außer einmaligen Leistungen 4,0 3,8 6,5 49
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0,6 0,6 -3,7 7
Leistungen der Kriegsopferfürsorge3 0,53 0,54 - 6
Insgesamt 41,6 40,3 3,1 508

1 Bevölkerungsstand: Jahresdurchschnitt 2009.
2 Um Einnahmen bereinigte Ausgaben für Leistungen, die unmittelbar für die Kosten des Lebensunterhaltes gezahlt wurden (sogenannte "passive Leistungen"). In diesem Betrag sind die hochgerechneten Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft und Heizung enthalten.
3 Alle Angaben zur zweijährig erhobenen Statistik der Kriegsopferfürsorge beziehen sich hier auf das Berichtsjahr 2008. Bei den Gesamtausgaben der Kriegsopferfürsorge ist eine exakte Untergliederung der Ausgaben nach "laufenden Leistungen" nicht möglich.
4 Veränderung gegenüber 2006, da die Statistiken zur Kriegsopferfürsorge zweijährig durchgeführt werden."

Quelle: Die Tabelle wurde von der Internet-Seite des Statistischen Bundesseite komplett zitiert bzw. übernommen.

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Sozialleistungen/
Sozialberichterstattung/Tabellen/Content100/SozMindsichergBruttoausgaben,templateId=renderPrint.psml, Zugriff: 11.04.2010.

 

Armutsgefährdungsquote Seitenanfang

"Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied."

Quelle destatis.de, Zugriff: 11.04.2010.

 

Äquivalenzeinkommen Seitenanfang

"Das Äquivalenzeinkommen ist ein Wert, der sich aus dem Gesamteinkommen eines Haushalts und der Anzahl und dem Alter der von diesem Einkommen lebenden Personen ergibt. Das Äquivalenzeinkommen wird vor allem für die Berechnung von Einkommensverteilung, Einkommensungleichheit und Armut verwendet. Mithilfe einer Äquivalenzskala werden die Einkommen nach Haushaltsgröße und Zusammensetzung gewichtet. Grund dafür ist, dass die Einkommen von Personen, die in unterschiedlich großen Haushalten leben, nicht miteinander vergleichbar sind, da in größeren Haushalten Einspareffekte (Economies of Scale) auftreten (zum Beispiel durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum oder Haushaltsgeräten)."

Quelledestatis.de, Zugriff: 11.04.2010.

 

Bundesmedian Seitenanfang

"Der Bundesmedian hat als Grundlage die Berechnungen zur Armutsgefährdungsschwelle des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Einkommens (Median) im gesamten Bundesgebiet errechnet. Allerdings werden bei dieser Betrachtung Unterschiede im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern nicht beachtet.
Grundlage der Berechnungen des Bundesmedian ist die Armutsgefährdungsschwelle des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Einkommens (Median) im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde. Allerdings werden bei dieser Betrachtung Unterschiede im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern nicht beachtet."

Quelle destatis.de, Zugriff: 11.04.2010.

 

Labour-Force-Konzept (Arbeitskräftekonzept) Seitenanfang

"Das Labour-Force-Konzept (Arbeitskräftekonzept) ist ein in den USA entwickeltes Konzept zur statistischen Erfassung der Erwerbsbevölkerung. geht nicht von der Gesamtbevölkerung aus, sondern von der Gesamtheit aller in Privathaushalten lebenden Personen von mindestens 15 Jahren, der sogenannten Erwerbsbevölkerung.
Je nach der Beteiligung am Erwerbsleben werden gemäß dem Labor-Force-Konzept Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) und Nichterwerbspersonen unterschieden. Gemäß den Empfehlungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) wird das Labor-Force-Konzept seit 1957 auch in der deutschen amtlichen Statistik angewandt. Die Erwerbsbevölkerung wird nicht nach der überwiegenden Quelle des Lebensunterhalts (Unterhaltskonzept) oder nach Art der Tätigkeit, sondern nach Erwerbsintensität und Beschäftigungsgrad ausgezählt."

Quelle destatis.de, Zugriff: 11.04.2010.



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2. Säulen 3. Blockadeknoten 4. Evolution 5. Handlungsmaximen 6. Handlungsstrategien

7. Legitimation 8. Zusammenfassung 9. Quellenverzeichnis 10. Literaturverzeichnis

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